Wissenswertes
Carsten Stinshoff-Hinselmann
Ich bin praktizierender Frauenarzt in der Frauenarztpraxis Hanstedt in der Lüneburger Heide. Im folgenden Beitrag gebe ich Ihnen wissenswerte Informationen und stehe Ihnen selbstverständlicher Weise bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Offene Sprechstunde
Die Diskussion um lange Wartezeiten bis zu einem Termin in einer Arztpraxis hat den Gesetzgeber zu vielen Veränderungen im Gesundheitssystem veranlasst.
(Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hatte Deutschland bisher im Übrigen immer die geringsten Wartezeiten! Der Anspruch an die sofortige Verfügbarkeit von Leistungen im Gesundheitssystem ist aber wesentlich höher als in anderen Ländern. Das macht zudem unser System sehr teuer)
Die neue Gesetzeslage drängt Arztpraxen dazu, mindestens fünf Stunden pro Woche eine sog „offene Sprechstunde“ anzubieten. Dies bedeutet, dass wir fünf Stunden weniger Termine pro Woche in unserer Bestellpraxis anbieten können und so mit Beginn der Einrichtung der offenen Sprechstunde längere Wartezeiten entstehen werden.
Dafür bieten wir Ihnen nun täglich eine offene Sprechstunde an. Für die offene Sprechstunde benötigen Sie keine Terminvereinbarung, können also spontan in unserer Praxis erscheinen.
Zu welchen Uhrzeiten diese „Stunden der offenen Tür“ angeboten werden, wird von unserem Team flexibel definiert, da diese natürlich in die Organisation der Praxis und entsprechend dem Bedarf unserer Patientinnen eingepflegt werden müssen.
Zunächst werden folgende Zeiten für die offene Sprechstunde freigehalten:
Mo: 12:00-13:00
Di: 12:00-13:00
Mi: 13:00-14:00
Do: 12:00-13:00
Fr. 13:00-14:00
Der Charakter der „offenen Sprechstunde“ ist anders, als der der Termin- oder Bestell-Sprechstunde.
So wird die offene Sprechstunde sich jeweils nur knapp auf die körperliche Untersuchung beschränken können, Erklärungen wird es nur kurz geben können, da zu vermuten ist, dass die geplanten 60 min hoch frequentiert werden. Dies widerspricht dem Leitbild unserer Tätigkeit ist aber gesetzlich so gewünscht.
Zudem muss die Reihenfolge des Erscheinens in der Praxis eingehalten werden, wobei „echte“ Notfälle natürlich Vorrang haben werden. Mit Beendigung der „offenen Sprechstunde“ nach genau 60 Minuten müssen wir alle noch wartenden Patienten der offenen Sprechstunde bitten, die Sprechstunde am Folgetag aufzusuchen. Sie werden also trotz Wartezeit von bis zu 60 min möglicherweise keine Untersuchung erhalten und werden hierauf auch keinen Rechtsanspruch haben.
Die offene Sprechstunde wird deswegen womöglich für Unruhe und Unzufriedenheit sorgen, weswegen wir alle unsere Patientinnen bitten, weiterhin Termine in der regulären „Termin-Sprechstunde“ zu vereinbaren und von der „offenen Sprechstunde“ nur im Notfällen Gebrauch zu machen.
Mit besten Grüßen
Stinshoff-Hinselmann