Wissenswertes
Carsten Stinshoff-Hinselmann
Ich bin praktizierender Frauenarzt in der Frauenarztpraxis Hanstedt in der Lüneburger Heide. Im folgenden Beitrag gebe ich Ihnen wissenswerte Informationen und stehe Ihnen selbstverständlicher Weise bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Veränderung der Krebsfrüherkennung für Frauen ab 35 Jahren
(ah). Der Gesetzgeber plant ab 2018 eine Veränderung der Krebsfrüherkennung für Frauen ab 35 Jahren. Was verändert sich? WOCHENBLATT-PR-Redaktionsleiter Axel-Holger Haase sprach mit dem Hanstedter Gynäkologen Carsten Stinshoff-Inselmann.
WOCHENBLATT: Was ist genau bei der Krebsfrüherkennung geplant? Carsten Stinshoff-Hinselmann: Ab 2018 müssen Frauen sich für eine von zwei möglichen Vorsorgewegen entscheiden: Entweder für eine herkömmliche, jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung oder für einen Pap-Abstrich und HPV-Test im Rahmen der Krebsfrüherkennung. Wenn der Abstrich unauffällig ausfällt und der HPV-Test negativ ist, dann kann auf Kassenkosten erst in drei Jahren der nächste Pap und HPV-Test durchgeführt werden. WOCHENBLATT: Was empfehlen Sie Ihren Patientinnen? Carsten Stinshoff-Inselmann: Zunächst gilt es, die Patientinnen über die Veränderungen aufzuklären, das Positive und Negative der Veränderungen zu besprechen. Nur dann kann die Patientin eine Entscheidung treffen. Aber ich empfehle Frauen die bisherige Form der Vorsorge beizubehalten. Hat sich eine Frau einmal für die eine Form der Vorsorge entschieden, kann in den kommenden drei Jahren nicht mehr gewechselt werden. Es sei denn, die Leistungen werden privat bezahlt. WOCHENBLATT: Was passiert bei einem positiven HPV-Test?